1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Klömpkes Heinrich Inh. Marion Winkels e.K. (im Folgenden: „Verkäufer“) und Unternehmern (im Folgenden: „Kunde“) über die Lieferung von Waren. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Verkäufer diesen schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Bezugnahme bedarf.
2. Verkaufs- und Abgabebeschränkungen, Angebote und Unterlagen
3. Lieferungen und Pflichten
(1) Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt
Der Verkäufer liefert nach Vereinbarung, typischerweise an bestimmten Wochentagen (zum Beispiel dienstags und freitags). Liefertermine und -fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Eingriffe oder sonstige unvorhersehbare Umstände berechtigen den Verkäufer, die Lieferung entsprechend zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
(2) Zug-um-Zug-Geschäft und planmäßige Liefertermine
a) Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Zahlung für eine Lieferung jeweils am Tag der nächsten planmäßigen Lieferung fällig wird (zum Beispiel Dienstagsrechnung wird am Freitag bezahlt), gilt Folgendes: Bleibt am planmäßigen Liefertermin aus Gründen des Kunden eine neue Bestellung aus, wird die vorherige Rechnung unverzüglich an diesem Tag fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
b) Zahlungsmodalitäten, wenn keine neue Bestellung erfolgt
Der Kunde ist verpflichtet, an diesem planmäßigen Liefertermin eigenständig für die Zahlung zu sorgen (Barzahlung am Geschäftssitz des Verkäufers oder Sofort-/Blitzüberweisung). Solange die fällige Rechnung nicht beglichen ist, kann der Verkäufer weitere Lieferungen verweigern.
(3) Teillieferungen
Der Verkäufer ist berechtigt, zumutbare Teillieferungen vorzunehmen.
(4) Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Ware nicht an oder kann sie aus in seinem Verantwortungsbereich liegenden Gründen nicht annehmen, kann der Verkäufer Ersatz des daraus entstehenden Schadens, insbesondere Transport- und Lagerkosten, verlangen.
(5) Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Menge, Identität und erkennbare Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab Lieferung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1) Preise
Alle Preise verstehen sich netto (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer), sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Sie gelten ab Lager des Verkäufers.
(2) Reguläre Fälligkeit
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
(3) Barzahlung, Münzaufkommen und Fälligkeit
In der Regel erfolgt die Bezahlung entweder bar – wahlweise am Geschäftssitz des Verkäufers (Ennsstraße 20, 47809 Krefeld) oder bei der Lieferung – oder per Überweisung bzw. SEPA-Firmenlastschrift. Die Fälligkeit richtet sich nach individueller Absprache; bei Überweisung ist der Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Rechnungsbetrag pünktlich auf dem Konto des Verkäufers eingeht. Bei sehr hohem Münzaufkommen kann der Verkäufer nach vorheriger Absprache eine angemessene Aufwandspauschale verlangen. Der Verkäufer behält sich zudem vor, auch für Barzahlungen im Allgemeinen – je nach Umständen – eine Gebühr oder Pauschale zu erheben, wenn hierfür ein besonderer Aufwand anfällt.
(4) Zahlungsarten
Üblich sind Barzahlung (Zug-um-Zug) oder Überweisung. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Ein SEPA-Firmenlastschriftverfahren kann schriftlich vereinbart werden; die Vorabankündigung kann mit der Rechnung erfolgen.
(5) Verzugsfolgen und Mahnkosten
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr und eine Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Absatz 5 BGB) erheben. Für jedes Mahnschreiben nach Verzugseintritt kann zusätzlich eine Mahnkostenpauschale von 5 Euro verlangt werden; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich mindern, kann der Verkäufer sämtliche Forderungen sofort fällig stellen und weitere Lieferungen verweigern, bis ausreichende Sicherheiten geleistet sind.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Umfang des Vorbehalts
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.
(2) Weiterveräußerung
Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; alle Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Versicherungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und andere Schäden in angemessener Höhe zu versichern. Auf Verlangen hat der Kunde dem Verkäufer den Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Tritt ein Schadensfall ein, werden die Ansprüche gegen den Versicherer in Höhe des offenen Rechnungsbetrags an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
(4) Vertragswidriges Verhalten
Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
(5) Pfändungen und Drittzugriffe
Pfändungen und sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Ggf. entstehende Interventionskosten trägt der Kunde, sofern sie nicht von Dritten zu erstatten sind.
6. Gewährleistung und Haftung
(1) Nacherfüllung statt Minderung
Bei form- und fristgerecht gerügten Mängeln leistet der Verkäufer Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Gutschrift (gegen Rückgabe der mangelhaften Ware). Ein Recht zur Minderung (Preisherabsetzung) ist ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern die mangelhafte Ware noch nicht verbraucht oder weiterveräußert wurde.
(2) Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 6 Monate ab Ablieferung. Das gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
(3) Haftungsbeschränkungen
Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
7. Kulanzrücknahmen und Rückgabe alter Ware
(1) Freiwillige Rücknahme nicht mangelhafter Ware
Eine Rücknahme von nicht mangelhafter Ware erfolgt nur auf Kulanz und setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer voraus. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(2) Alte Tabakwaren oder preisgebundene Produkte
Sobald eine offizielle Preiserhöhung der Industrie in Kraft tritt, schließt der Verkäufer die Rücknahme von Altpreisware ohne Mangel aus, es sei denn, er stimmt im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Gutschrift
Bei genehmigter Rücknahme erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrags oder in individuell vereinbarter Höhe, abhängig von Zustand und Weiterverwendbarkeit der Ware.
8. Datenschutz
(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (zum Beispiel Name, Firmenadresse, Kontaktangaben) zum Zweck der Vertragsdurchführung und -abwicklung unter Beachtung der DSGVO und des BDSG.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (zum Beispiel an Zahlungs- und Logistikdienstleister).
(3) Bei Zahlungsschwierigkeiten oder im Rahmen von Bonitätsprüfungen kann der Verkäufer Auskunfteien einschalten und die dafür erforderlichen Daten übermitteln, sofern ein berechtigtes Interesse besteht und schutzwürdige Interessen des Kunden nicht überwiegen.
9. Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Krefeld. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers (Ennsstraße 20, 47809 Krefeld) Erfüllungsort.
10. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(3) Anzeigenpflicht bei Betriebsübergang
Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer eine Betriebsveräußerung oder wesentliche Änderungen in der Gesellschafter- bzw. Inhaberstruktur unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden.
(4) Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem Verkäufer alle wesentlichen Änderungen seiner Firmenbezeichnung, Rechtsform oder Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(Stand: März 2025)